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Im Rahmen einer Restrukturierung analysieren und bewertet wir z.B. bestehende Produktlinien, Geschäftsbereiche oder Beteiligungen, um eine Fokussierung auf kurz- bzw. langfristig wachstumsstarke oder strategische Portfolios zu planen und umzusetzen.
Eine Sanierungsplanung wird sowohl im StaRUG, im Insolvenzverfahren aber auch in der freien, konsensbasierten Restrukturierung erforderlich. Sie definiert die Bestandteile der Restrukturierung und unterlegt diese mit einer integrierten Finanzplanung.
Restrukturierungen sind komplex, bedürfen jedoch einer umfangreichen Vorbereitung. Ziel der Ist-Analyse ist es, kumuliert Stärken, Schächen aber auch Chancen und Risiken des krisenbetroffenen Unternehmens zu identifizieren und zu evaluieren (SWOT).
Bei der "Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen" i.S.d. §§17-19 InsO orientieren wir uns am Standard "IDW S11". Ziel ist es, dem insolvenzbedrohten Unternehmen eine rechtsichere Aussage über deren Situation und Pflichten zu geben.
Kurz-Info
Transformationen & Digitalisierungsinitiativen (die umfassende Anpassung und Neugestaltung von Geschäftsprozessen durch den Einsatz digitaler Technologien) sind in schwierigen Marktbedingungen wesentliche Bausteine in der Zukunftsorientierung.
§73 StaRUG definiert genau, in welchen Fällen das Restrukturierungsgericht verpflichtend (d.h. obligatorisch) einen Restrukturierungsbeauftragten zu bestellen hat. Im Gegensatz zum fakultativen Restr.-B hat der Schuldner hier keinen Einfluss.
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