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Insolvenz Verfahren

Insolvenz-Verfahren

Ein Insolvenz-Verfahren ist die Ultimo-Ratio und letze Möglichkeit, ein Unternehmen zu retten. Dabei bestehen für alle Verfahrens-Beteiligte Unwägbarkeiten.
Wir führen Sie zielgerichtet durch das komplexe Regel-Verfahren bzw. deren Alternativen

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Beratungs-Hinweise

Insolvenz-Verwalter

Viele Verfahrensbeteiligte interpretieren die Rolle des Insolven-Verwalters falsch, egal ob Schuldner, Arbeitnehmer oder auch Gläubiger - wir klären auf!Viele Verfahrensbeteiligte interpretieren die Rolle des Insolven-Verwalters falsch.

Alle Informationen im Detail

Leistungen in der Insolvenz

In einem bestehenden Insolvenz-Verfahren werden wir von Gerichten oder betroffenen Unternehmen beauftragt. Bei gerichtlicher Bestellung unterliegen wir gesetzlichen Rechten und Pflichten (InsO).
Betroffenen Unternehmen stehen wir im Rahmen von CIO Mandatierungen im Rahmen von Eigenverwaltung bzw. Schutzschirm oder des StaRUG zur Verfügung.

Bestellung durch zuständiges Gericht

Interim-Executive & Unternehmensberatung

Insolvenz-Gründe

Antrags-Fristen beachten!

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten steigt die Insolvenz-Quote. In ca. 30% der Insolvenzen kommt es dabei jedoch zur Einleitung von Strafverfahren, zum Teil auch mit Freiheitsstrafen.
Nur eine rechtzeitige und vollständige Antraggstellung schützt Sie vor Strafverfolgung.

Gern unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.

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Wichtige Fundstellen Insolvenz-Strafrecht:

  • § 15a I: InsO: ohne schuldhaftes Zögern
  • § 15a III InsO: formell richtig gestellt
  • § 15a IV InsO: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren

Gläubiger & Schuldner

Im Insolvenzfall des Unternehmens sind Informationen ein wesentlicher Faktor, um ein Verständnis für die gesetzlich vorgesehenen Rechte aber auch Pflichten  zu erhalten.
Egal, ob Sie als Gläubiger Forderungen gegenüber dem insolventen Unternehmen haben oder als Schuldner Ihr Unternehmen retten wollen.

Informieren Sie sich, ein Klick genügt...
Im Insolvenzfall des Unternehmens sind Informationen ein wesentlicher Faktor, um ein Verständnis für die gesetzlich vorgesehenen Rechte aber auch Pflichten  zu erhalten.

Informationen für

Gläubiger im Insolvenzverfahren

Schuldner im Insolvenzverfahren

Insolvenz & Restruktuerungs-Gerichte

Zuständigkeits-Regelungen

Die Zuständigkeits-Regelungen finden sich in §3 der Insolvenzordnung. Danach sind bei Regelinsolvenzen (Unternehmen sowie Selbständige mit mehr als 20 Gläubigern, siehe §304 II InsO) jene Amtsgerichten zuständig, wo gleichzeitig ein Landgericht ansässig ist. Die Bundeländer können jedoch abweichende Regelungen treffen.

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