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Insolvenz Verfahren
Insolvenz-Verfahren
Ein Insolvenz-Verfahren ist die Ultimo-Ratio und letze Möglichkeit, ein Unternehmen zu retten. Dabei bestehen für alle Verfahrens-Beteiligte Unwägbarkeiten.
Wir führen Sie zielgerichtet durch das komplexe Regel-Verfahren bzw. deren Alternativen
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Beratungs-Hinweise
Insolvenz-Verwalter
Viele Verfahrensbeteiligte interpretieren die Rolle des Insolven-Verwalters falsch, egal ob Schuldner, Arbeitnehmer oder auch Gläubiger - wir klären auf!Viele Verfahrensbeteiligte interpretieren die Rolle des Insolven-Verwalters falsch.
Alle Informationen im Detail
Rolle des Insolvenzverwalters
Der Auftrag des Insolvenzverwalters
Was ist ein vorläufiger starker Insolvenzverwalter
Kann der Insolvenzverwalter Verträge kündigen?
Kann ein Insolvenzverwalter abgesetzt werden?
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Leistungen in der Insolvenz
In einem bestehenden Insolvenz-Verfahren werden wir von Gerichten oder betroffenen Unternehmen beauftragt. Bei gerichtlicher Bestellung unterliegen wir gesetzlichen Rechten und Pflichten (InsO).
Betroffenen Unternehmen stehen wir im Rahmen von CIO Mandatierungen im Rahmen von Eigenverwaltung bzw. Schutzschirm oder des StaRUG zur Verfügung.
Bestellung durch zuständiges Gericht
Interim-Executive & Unternehmensberatung
Insolvenz V.
ger. Beauftragung
Ins. Anfechtung
Aufgaben des IV
Gutachten
gem. §270d, IDW-S6, ...
Interim CRO
Krisenmanagement
M&A Beratung
übertr. Sanierung
Verhandlungen
(Banken, BR, etc.)
Insolvenz-Gründe
Antrags-Fristen beachten!
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten steigt die Insolvenz-Quote. In ca. 30% der Insolvenzen kommt es dabei jedoch zur Einleitung von Strafverfahren, zum Teil auch mit Freiheitsstrafen.
Nur eine rechtzeitige und vollständige Antraggstellung schützt Sie vor Strafverfolgung.
Gern unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.
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§17
Zahlungsunfäh.
-verpflichtend-
§19
Überschuldung
-verpflichtend-
§18
drohende ZU
-freiwillig-
Wichtige Fundstellen Insolvenz-Strafrecht:
- § 15a I: InsO: ohne schuldhaftes Zögern
- § 15a III InsO: formell richtig gestellt
- § 15a IV InsO: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren
Gläubiger & Schuldner
Im Insolvenzfall des Unternehmens sind Informationen ein wesentlicher Faktor, um ein Verständnis für die gesetzlich vorgesehenen Rechte aber auch Pflichten zu erhalten.
Egal, ob Sie als Gläubiger Forderungen gegenüber dem insolventen Unternehmen haben oder als Schuldner Ihr Unternehmen retten wollen.
Informieren Sie sich, ein Klick genügt...Im Insolvenzfall des Unternehmens sind Informationen ein wesentlicher Faktor, um ein Verständnis für die gesetzlich vorgesehenen Rechte aber auch Pflichten zu erhalten.
Informationen für
Gläubiger im Insolvenzverfahren
IVW-Leistungen: Krise & Insolvenz Ihres Kunden
Gläubiger-Rechte im Insolvenz-Verfahren
Erfolgs-Chancen: Insolvenztabelle & Insolvenzquote
Ab- und Aussonderung + Rangfolge in der Insolvenz
Insolvenzverwalter und Gläubiger
Insolvenzantrag als Strategie für Gläubiger?
Wie wir Sie unterstützen können
Schuldner im Insolvenzverfahren
Schutzschirmverfahren (§270d InsO)
Eigenverwaltung (§270a InsO)
Verfahren für “kleine” Selbstständige
Regelinsolvenz-Verfahren
Nach dem Insolvenzantrag: wie geht es weiter?
Wie lese ich den vorl. Insolvenzbeschluss
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Insolvenz & Restruktuerungs-Gerichte
Zuständigkeits-Regelungen
Die Zuständigkeits-Regelungen finden sich in §3 der Insolvenzordnung. Danach sind bei Regelinsolvenzen (Unternehmen sowie Selbständige mit mehr als 20 Gläubigern, siehe §304 II InsO) jene Amtsgerichten zuständig, wo gleichzeitig ein Landgericht ansässig ist. Die Bundeländer können jedoch abweichende Regelungen treffen.
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