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Bei der Insolvenz eines Kunden oder auch schon im Vorfeld stellen sich viele Fragen. Vornehmlich gilt es Schadensbegrenzung zu betreiben aber auch vorbeugend aktiv zu werden, insbesondere wenn weitere Leistungen erbracht werden.
In der existenzbedrohenden Finanzkrise sieht sich das betroffene Unternehmen einer hohen Zahl von Forderungen gegnüber. Eine Insolvenz, mit Insolvenzquoten von nur 2-5% scheint unausweichlich. Hier kommt das Instrument des Schuldenschnitts zum Ansatz
Die doppelnützigen Treuhand ist gerade auch in der Insolvenz- und Restrukturierungsberatung ein wirksames aber rechtich hoch komplexes Instrument, um die widerstreitenden Interessen von Gesellschaftern und Finanzierer auszugleichen.
Die Müller Produktions-GmbH ist mit immer höheren Energiekosten konfrontiert, nun befindet sich auch noch ein großer Auftraggeber in Zahlungsverzug. Der Geschäftsführer ist nervös - wie soll er sich verhalten? Wir erklären unser Vorgehen.
Geschäftsleiter von Kapital- oder kapitalorientierten Personengesellschaften sind verpflichtet Risikofrüherkennung zu betreiben. Pflichtverletzungen oder gar das Versäumnis führt zu deren persönlichen Haftung.
Das IDW (Institut der deutschen Wirtschafsprüfer) stellt für AktG (§91 Abs. 2 AktG) Grundlagen für Riskomanagementsysteme auf; auch andere Unternehmen können profitieren.
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