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Sie haben Spaß an der Bearbeitung wirtschaftlicher Sachverhalte und behalten auch in schwierigen Situationen das Ruder in der Hand? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Als Sachbearbeiter:in Insolvenz-Tabelle erhalten Sie Verantwortung und Vertrauen.
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Die Eigenverwaltung ermöglicht dem insolventen Unternehmen in Eigenregie die Sanierung des Unternehmens voranzutreiben, d.h. anders als im Fall des Schutzschirmverfahrens auch noch im Zeitpunkt der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit.
Das Schutzschirmverfahren bietet Vollsteckungsschutz und beläßt den Geschäftsführer im "Driver Seat". Jedoch muss er binnen einer Frist von 3 Monaten ein Sanierungsplanung vorlegen, auch sind die Kosten nicht unerheblich. Lohnt es sich dennoch?
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen vorläufiger und eröffneter Insolvenz? Ist mit der Anmeldung der Insolvenzforderung alles geschehen oder sollte ein Dienstleister/Lieferanten mehr tun? Lohnt sich ein solcher Aufwand? Wie können wir helfen?
Der Schock ist groß. Obwohl alle Zeichen schon darauf hindeuteten: Über www.insolvenzbekanntmachungen.de haben Sie von der vorläufigen Insolvenz Ihrer Auftraggebers erfahren. Nun kommt es auf Sie an: Abwarten oder aktiv werden, wie entscheiden Sie?
Zahlungsstörungen oder gar die Zahlungseinstellung sind oft das letzte Anzeichen fehlender Liquidität und damit der drohenden Gefahr der Insolvenzfälligkeit Ihres Auftraggebers. Gerade jetzt bedarf es einer genauen Planung Ihrer nächsten Schritte.
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