Kurz-Info
§1 InsO stellt klar, daß Gläubiger gemeinschaftlich befriedigt werden, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt werden (ggf. auch Sanierung und Weiterbetrieb), was bedeutet dies aber genau?
Beitrag
Bei erkennbarer Zahlungs-Unfähigkeit steht Ihnen neben dem Mahnverfahren auch der Weg offen, Insolvenzantrag über das Vermögen Ihres Auftraggebers zu stellen, jedoch sind Vor- und Nachteile dieser Strategie genau abzuwägen.
Mit Stellung des Insolvenzantrags gehen betroffene Geschäftsverantwortliche oft davon aus, daß der Insolvenzverwalter sich schon kümmern wird, auch um alle Steuerbescheide - dies ist jedoch nicht immer der Fall: eine persönliche Haftung droht!
Auch der Insolvenzverwalter (er ist kein Beamter sondern Freiberufler) wird seine Kosten geltend machen. Wie hoch sind die Kosten und wer ist für die Zahlung zuständig?
Der Gesetzgeber hat sich vor einigen Jahren dazu entschieden, das Insolvenzverfahren zu diversifizieren. Es besteht für den Geschäfsführer auch die Möglichkeit, das Geschick des Unternehmens unter Kontrolle weiter zu bestimmen...
Welche Rechte stehen mir als Geschäftsführer oder Shareholder eines von Insolvenz betroffenen Unternehmens zu? Kann ich den Insolvenzverwalter einen Vorschlag unterbreiten, das Unternehmen zu sanieren? Was, wenn er nicht darauf eingeht?
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