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Eine zentrale im StaRUG geregelte Verpflichtung, stellt die Krisenfrüherkennung dar. Unternehmen sind verpflichtet, eine "integrierte" Liquiditätsplanung umzusetzen. Die oft beschriebene Pflicht einer 24 Monats-Planung besteht dabei jedoch nicht!
Die sog. Business Judgment Rule ist ein wesentlicher Grundsatz im deutschen Unternehmensrecht, der es Geschäftsführern ermöglicht, unternehmerische Entscheidungen ohne Angst vor persönlicher Haftung zu treffen.
Haftungsansprüche gem. §§1, 43 StaRUG können (soweit die D&O Versicherung nicht greift) für den Geschäftsführer zu verheerenden Folgen führen. Nur eine saubere Dokumentation sowie vollständiger Zugriff bis zum Verjährungsende schützt umfangreich.
§1 StaRUG zwingt Geschäftsführer / Vorstände von Kapital-Ges. zur Einrichtung eines Risiko Management Systems (RMS). Doch wie ist ein RMS aufgebaut, was ist der Inhalt und welche Mindestanforderungen gelten? Wir klären auf.
Möchten sich GF oder Vorstände nicht dem Vorsatz der Pflichtverletzungen und der sich daraus ableitenden pers. Haftung aussetzen, bedarf es der Einrichtung eines Risiko Management Systems (RMS), um Liquiditätsrisiken zu überwachen.
Die insolvenzrechtliche Gläubigerselbstverwaltung stellt ein hohes Rechtgut dar, wobei die Gläubigerversammlung die oberste Entscheidungsinstanz im Insolvenzverfahren darstellt. Die Einflussnahme setzt jedoch "aktives" Handeln der Gläubiger voraus.
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