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Die Flexibilität des StaRUG-Verfahrens zeigt sich darin, daß ein Unternehmen einen eigenen (den sog. fakultativen) Restrukturierungsbeauftragten "mitbringen" kann. Dies wird sicher die Regel im StaRUG-Verfahren sein. Die Voraussetzung sind aber hoch.
Eine finanzielle Restrukturierung bezeichnet alle Maßnahmen zur Stabilisierung des Cash-Flows, insbesondere Schuldenumstrukturierungen (Debt to Equity, Bankenverhandlungen), Kostenreduktionen, Carve Out's oder auch nachrangige Gesellschafterkredite.
Kurz-Info
Am Ende eines Insolvenzverfahrens gilt es Bilanz zu ziehen. Alle Vermögenswerte werden final an die Gläubiger verteilt. Hierüber ist ein Schlussbericht zu verfassen, auch eine Schlussrechnung ist erforderlich. Auch wird der IV seine Kosten abrechnen.
Nach Information und ggf. Diskussion mit den Gläubigern, geht es nun in die Umsetzung notwendiger Maßnahmen - egal ob es sich um die reine Liquidierung oder den Erhalt des Unternehmens handelt. Selbst eine Ausproduktion oder ein Verkauf sind möglich.
Besteht keine Vermögenslosigkeit, wird das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet. Die Verwaltung des Vermögens geht nun vollständig auf den vom Gericht ernannten Insolvenzverwalter über. Das Verfahrens kann von wenigen Monaten bis zu Jahren andauern.
Im Berichtstermin werden angemeldeten Forderungen geprüft und festgestellt. Dieser Termin wird zumeist mit dem Berichtstermin verbunden, wo der Insolvenzverwalter ggü. den Gläubigern Bericht über die Vermögenslage erstatten, und seine Pläne darlegt.
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