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Verfahrens-Schritte

Auch wenn jede Insolvenz Ihre individuelle Ausprägung hat, kann das Insolvenzverfahren in typische Verfahrensschritte untergliedert werden.

Das insolvente Unternehmen (bzw. deren Geschäftsleiter) sind dabei nicht machtlos sondern können (insbesondere über den Insolvenzantrag) Einfluss auf das vorläufige Verfahren (Selbstverwaltung, Schutzschirm) nehmen. Verfahrens-Fristen sind dabei peinlichst einzuhalten.

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