§2 StaRUG: Gestaltung von Rechtsverhältnissen

Hauptzweck der Restrukturierungs-Verf. ist es, unternehmerische Belastungen zu verringern, um eine Zahlungsunfähgikeit zu vermeiden. Dabei besteht die Möglichkeit, in Forderungen und Rechte von Gläubigern und sogar auch von Shareholdern einzugreifen.

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